JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 83/99
| Leitsatz: | 1. Verdiensteinbußen, die sich am Anpassungsstichtag nicht mehr auswirken, spielen für die reallohnbezogene Obergrenze nach § 16 BetrAVG keine Rolle. 2. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung richtet sich zwar nach dem vorhandenen Eigenkapital. Eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung ist aber nicht der einzige Grund, der nach § 16 BetrAVG eine Nichterhöhung der Betriebsrente rechtfertigen kann. Die fehlende Belastbarkeit des Unternehmens kann sich auch aus einer Eigenkapitalauszehrung ergeben. Verlustvorträge sind dabei zu berücksichtigen. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 Unterstützungskassen, BetrAVG § 16, |
| Stichworte: | Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 4 Ca 2013/97 LAG Köln 12 Sa 511/98 |
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