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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 83/99 



BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 83/99

Urteil vom 23.05.2000


Leitsatz:1. Verdiensteinbußen, die sich am Anpassungsstichtag nicht mehr auswirken, spielen für die reallohnbezogene Obergrenze nach § 16 BetrAVG keine Rolle.

2. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung richtet sich zwar nach dem vorhandenen Eigenkapital. Eine unzureichende Eigenkapitalverzinsung ist aber nicht der einzige Grund, der nach § 16 BetrAVG eine Nichterhöhung der Betriebsrente rechtfertigen kann. Die fehlende Belastbarkeit des Unternehmens kann sich auch aus einer Eigenkapitalauszehrung ergeben. Verlustvorträge sind dabei zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1 Unterstützungskassen, BetrAVG § 16,
Stichworte:Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalauszehrung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 4 Ca 2013/97
LAG Köln 12 Sa 511/98

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