JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 103/99
| Leitsatz: | 1. Bei der Gruppenbildung zur Anwendung der reallohnbezogenen Obergrenze hat der Arbeitgeber einen weitgehenden Entscheidungsspielraum. Es genügt, daß klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Einteilung als sachgerecht erscheinen lassen. 2. Der auf dem Wegfall der Berlinzulage beruhende geringere Anstieg der Nettolöhne kann bei der Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze zu berücksichtigen sein. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 16, |
| Stichworte: | Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 35 Ca 48814/97 LAG Berlin 12 Sa 79/98 |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 23.05.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 103/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAG - 23.05.2000, 3 AZR 103/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum