JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 23.01.2002, Aktenzeichen: 7 AZR 586/00
| Leitsatz: | Die Bestimmung des § 41 Abs. 1 Satz 2 LuftBO, nach welcher der Luftfahrtunternehmer Mitglieder der Flugbesatzung mit einem Alter von über 60 Jahren nicht einsetzen soll, findet seit dem 1. September 1998 keine Anwendung mehr auf den Betrieb von Flugzeugen, deren höchstzulässige Startmasse mehr als 10.000 kg oder deren höchstgenehmigte Fluggastsitzanzahl mehr als 19 beträgt und die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen und Sachen eingesetzt werden. |
| Rechtsgebiete: | LuftBO |
| Vorschriften: | Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) § 41 Abs. 1 Satz 2, |
| Stichworte: | Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Darmstadt 9 Ca 461/98 LAG Hessen 3 Sa 2136/99 |
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