JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 22.04.1998, Aktenzeichen: 5 AZR 92/97
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch dann entstehen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden. Das setzt aber voraus, daß der Arbeitnehmer häufig und über einen längeren Zeitraum herangezogen wird, er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht und er darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden. Ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten reicht dazu im Regelfall nicht aus. Aktenzeichen: 5 AZR 92/97 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - I. Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 08. Dezember 1995 - 93 Ca 4776/95 - II. Landesarbeitsgericht Berlin Urteil vom 21. November 1996 - 14 Sa 15/96 - |
| Rechtsgebiete: | BGB, BeschFG, Tarifvertrag SFB |
| Vorschriften: | BGB § 620, BGB § 611, BeschFG § 4, Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Senders Freies Berlin in der Fassung vom 1. März 1983 Nr. 1, |
| Stichworte: | Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -, befristetes Arbeitsverhältnis, |
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