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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 22.02.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 4/99 



BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 4/99

Urteil vom 22.02.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Für den Insolvenzschutz eines Versorgungsanwärters reicht eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit nicht aus. Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses muß die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG neu erworben werden. Auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung kommt es nicht an.

Aktenzeichen: 3 AZR 4/99
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 22. Februar 2000
- 3 AZR 4/99 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 4132/97 -
Urteil vom 4. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 2 Sa 709/98 -
Urteil vom 21. Oktober 1998
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1 Abs. 1, BetrAVG § 7 Abs. 2,
Stichworte:Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit,

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