JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 21.11.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 91/00
| Leitsatz: | Wenn durch Änderung einer Betriebsvereinbarung die betriebliche Altersversorgung von Rentenleistungen auf Kapitalleistungen umgestellt wird, rechtfertigt dies noch nicht, die Hinterbliebenenversorgung in der neuen Betriebsvereinbarung dahingehend zu beschränken, daß sie nur noch beim Tode eines Versorgungsanwärters und nicht mehr beim Tode eines Betriebsrentners gewährt wird. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 Ablösung, BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung, BetrAVG § 7 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 2 Ca 10028/98 LAG Köln 11 Sa 805/99 |
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