JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 21.10.1997, Aktenzeichen: 9 AZR 510/96
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Für die Beurteilung der Berufsbezogenheit einer Bildungsveranstaltung ist auf die gegenwärtige und künftige Verwendbarkeit der vermittelten Kenntnisse abzustellen. Dabei sind auch Sachverhalte aus der Vergangenheit einzubeziehen, wenn aus ihnen Rückschlüsse für den künftigen Einsatz gezogen werden können. Es genügt, daß die Kenntnisse voraussichtlich verwendbar sind. 2. Ein Sprachkurs Spanisch-Intensiv für eine Journalistin, die mit der Öffentlichkeitsarbeit eines städtischen Presse- und Informationsamtes betraut ist, dient der beruflichen Weiterbildung im Sinne von § 1 Abs. 2 AWbG, wenn die Stadt regelmäßig, wenn auch in größeren Abständen, kulturelle Veranstaltungen durchführt, an der sich die Bevölkerung spanischer Herkunft beteiligt, oder die sich mit dem spanischen Sprachraum, insbesondere auch mit Lateinamerika, befassen. Aktenzeichen: 9 AZR 510/96 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 21. Oktober 1997 - 9 AZR 510/96 - I. Arbeitsgericht Hagen Urteil vom 16. März 1995 - 3 Ca 797/94 - II. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 19. April 1996 - 15 Sa 933/95 - |
| Rechtsgebiete: | AWbG NRW |
| Vorschriften: | AWbG NRW § 1 Abs. 2, |
| Stichworte: | Arbeitnehmerweiterbildung - Sprachkurs, |
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