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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 21.03.2001, Aktenzeichen: 10 AZR 444/00 



BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 444/00

Urteil vom 21.03.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Besteht ein Mangel an Pflegekräften und zahlt ein Arbeitgeber deshalb in Anlehnung an die tarifliche Regelung über eine Pflegezulage eine übertarifliche Zulage in entsprechender Höhe, um Pflegekräfte zu gewinnen oder im Betrieb zu erhalten (Arbeitsmarktzulage), so ist er nicht nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, neu einzustellenden Pflegekräften diese Zulage zu gewähren, wenn nach seiner sachlich begründeten Prognose ein Mangel an Pflegekräften nicht mehr besteht.

Aktenzeichen: 10 AZR 444/00
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 21. März 2001
- 10 AZR 444/00 -

I. Arbeitsgericht
Ludwigshafen
- 3 Ca 199/99 -
Urteil vom 17. Mai 1999

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 6 Sa 997/99 -
Urteil vom 2. März 2000
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611, BGB § 242 Gleichbehandlung,
Stichworte:Zulage - Gleichbehandlung,

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