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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 21.02.2001, Aktenzeichen: 2 AZR 139/00 



BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 139/00

Urteil vom 21.02.2001


Leitsatz:Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, daß sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Rechtsgebiete:BGB, BAT
Vorschriften:BGB § 626, BAT § 54,
Stichworte:Kirchliche Mitarbeiter,
Verfahrensgang:ArbG Pforzheim 5 Ca 10/99
LAG Baden-Württemberg 21 Sa 33/99

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