JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 21.01.2003, Aktenzeichen: 9 AZR 4/02
| Leitsatz: | 1. Der Ausschluß der Lehrkräfte in Altersteilzeit nach Ziff. 8 Abs. 4 der VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte Brandenburg aus der altersabhängigen Pflichtstun- denermäßigung ist wegen Verstoßes gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz unwirksam. 2. Es gibt für die unterschiedliche Behandlung der Lehrkräfte in Altersteilzeit gegenüber allen anderen voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräften keine sachliche Rechtfertigung. 3. Bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung ist auf den Zweck der Leistung abzustellen. Die Ermäßigung aus Alters- gründen wird ausschließlich zum Ausgleich der besonderen altersbedingten Belastungen im Unterricht gewährt. Die Altersteilzeit soll Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. |
| Rechtsgebiete: | BeschFG, TzBFG, ATG, TVATZ, VO ü. d. Arbeitszeit d. Beamten, VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte Brandenburg, BAT-O |
| Vorschriften: | BeschFG § 2 Abs. 1, TzBFG § 4 Abs. 1, ATG § 1 Abs. 1, TVATZ Präambel, VO ü. d. Arbeitszeit d. Beamten im Land Brandenburg § 2 Abs. 2, VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte Brandenburg Ziff. 8, BAT-O § 34, BAT-O Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte § 2 l I Nr. 3, |
| Stichworte: | Pflichstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der Lehrkräfte in Altersteilzeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Potsdam 3 Ca 193/01 vom 10.04.2001 LAG Brandenburg 2 Sa 410/01 vom 30.10.2001 |
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