JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 21.01.2003, Aktenzeichen: 3 AZR 121/02
| Leitsatz: | Endet das Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung des Arbeitnehmers und beginnt nach drei Monaten ein neues Arbeitsverhältnis, so sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen (§ 1 Abs. 1 BetrAVG aF, § 1b Abs. 1 BetrAVG nF) unterbrochen. Eine nach Ausspruch der Eigenkündigung abgeschlossene Vereinbarung über die Rückkehr des Arbeitnehmers und über die Anrechnung der früheren Beschäftigungs- und Zusagezeiten löst nicht den Insolvenzschutz nach § 7 Abs. 2 BetrAVG aus. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 Abs. 1 aF, BetrAVG § 1b Abs. 1 nF, BetrAVG § 2 Abs. 5, BetrAVG § 7 Abs. 2, |
| Stichworte: | Insolvenzschutz - Rückkehr- und Anrechnungsvereinbarung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 8 Ca 4091/00 vom 18.01.2001 LAG Köln 8 Sa 737/01 vom 23.01.2002 |
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