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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 20.03.2002, Aktenzeichen: 10 AZR 518/01 



BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 518/01

Urteil vom 20.03.2002


Leitsatz:Eine einem Erziehungsheim, Kinder- oder Jugendwohnheim vergleichbare Einrichtung (Heim) iS der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1 a zum BAT erfordert einen räumlichen und organisatorischen Zusammenhang. Die - idR in größerer Zahl - dort lebenden Menschen sind in eine nicht durch sie selbst, sondern typischerweise durch eine Heimleitung gesetzte Ordnung eingebunden, die darauf ausgerichtet ist, die mit der ständigen Unterbringung verfolgten Zwecke der Erziehung, Ausbildung oder Pflege zu verwirklichen.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT Anlage 1 a - Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G,
Stichworte:Heimzulage,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 96 Ca 27683/00
LAG Berlin 14 Sa 742/01

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