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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 20.03.2002, Aktenzeichen: 10 AZR 501/01 

BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 501/01

Urteil vom 20.03.2002


Leitsatz:Die gewerblichen Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk haben im Jahr 2000 einen Anspruch von acht Zwölfteln der Jahressondervergütung aus dem nachwirkenden RTV-1995 erworben. Mit dem Inkrafttreten des RTV-2000 am 1. September 2000 wurde die Regelung durch eine andere Abmachung ersetzt, die jedoch keine Sonderzahlung mehr für das Jahr 2000 vorsah.
Rechtsgebiete:RTV-1995
Vorschriften:Rahmentarifverträge für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk vom 22. September 1995 (RTV-1995) und vom 16. August 2000 (RTV-2000), jeweils § 15,
Stichworte:Jahressonderzahlung im Gebäudereiniger-Handwerk,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 6 Ca 567/00

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