JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: 4 AZR 64/07
| Leitsatz: | 1. Gegenüber einer nach Vereins- und Satzungsrecht wirksamen Vereinbarung über die Beendigung der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband ohne Einhaltung der satzungsmäßig vorgesehenen Austrittsfrist können aus koalitionsrechtlichen Gründen Wirksamkeitsbedenken bestehen, wenn durch eine solche Vereinbarung die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie beeinträchtigt wird. 2. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn durch sie die Grundlagen der Tarifverhandlungen und ihrer Ergebnisse nicht unerheblich verändert werden. 3. Solche Bedenken bestehen dann nicht, wenn eine Tarifvertragspartei auf eine kurzfristige, verbandsrechtlich zulässige Beendigung der Mitgliedschaft im gegnerischen Verband auch nach dem Beginn der Tarifverhandlungen reagieren kann. |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, TVG |
| Vorschriften: | GG Art. 9 Abs. 3, BGB § 71 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 140, BGB § 157, TVG § 2 Abs. 1, |
| Stichworte: | "Blitzaustritt" aus Arbeitgeberverband, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamburg, 21 Ca 31/06 vom 12.06.2006 LAG Hamburg, 6 Sa 51/06 vom 08.12.2006 |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: 4 AZR 64/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAG - 20.02.2008, 4 AZR 64/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum