JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 20.02.2001, Aktenzeichen: 1 AZR 322/00
| Leitsatz: | 1. Eine Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte, die auf Arbeitnehmerseite von der Betriebsvertretung geschlossen wird, ist zulässig, da entsprechende tarifvertragliche Regelungen bisher weder bestehen noch üblich sind. 2. Sieht eine solche Vereinbarung die Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde ohne Lohnausgleich bei gleichzeitiger Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen vor, um das Beschäftigungsniveau trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten zu sichern, so ist dies nicht unbillig (§ 75 BetrVG). 3. Hat der Nutzer eines Telefaxgeräts durch ordnungsgemäße Verwendung eines funktionsfähigen Sendegeräts und korrekte Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Versendung des Telefaxes getan, geht ein für ihn nicht erkennbares Scheitern der Faxsendung nicht zu seinen Lasten. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, GG, ZPO |
| Vorschriften: | BetrVG § 87, BetrVG § 77 Abs. 3, BetrVG § 50, GG Art. 9 Abs. 3, ZPO §§ 233 ff., ZPO § 85 Abs. 2, |
| Stichworte: | Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hamburg 19 Ca 499/98 LAG Hamburg 4 Sa 93/99 |
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