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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.12.2000, Aktenzeichen: 3 AZR 186/00 

BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 186/00

Urteil vom 19.12.2000


Leitsatz:Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn eine Versorgungsordnung Ansprüche für Hinterbliebene nur einräumt, soweit deren familienrechtliche Beziehungen zu den begünstigten Arbeitnehmern bereits während des Arbeitsverhältnisses bestanden.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung, BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3,
Stichworte:Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 11 Ca 7044/97
LAG Hessen 8 Sa 1808/98

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