JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 19.11.2003, Aktenzeichen: 7 AZR 11/03
| Leitsatz: | Wird ein von zwei Unternehmen geführter Gemeinschaftsbetrieb aufgelöst, weil eines der beiden Unternehmen seine betriebliche Tätigkeit einstellt, führt dies grundsätzlich nicht zur Beendigung der Amtszeit das für den Gemeinschaftsbetrieb gewählten Betriebsrats. Dieser nimmt für die verbleibenden Arbeitnehmer des anderen Unternehmens weiterhin die ihm nach dem Betriebsverfassungsgesetz zustehenden Rechte und Pflichten wahr. Das gilt auch, wenn nur noch eines von sieben Betriebsratsmitgliedern im Amt ist. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 1, BetrVG § 13 Abs. 2, BetrVG § 21 Satz 3, BetrVG § 22, BetrVG § 24 Nr. 3, BetrVG § 102, |
| Stichworte: | Kündigung - Betriebsratsanhörung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Reutlingen 3 Ca 89/02 vom 05.07.2002 LAG Baden-Württemberg 18 Sa 124/02 vom 25.11.2002 |
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"BAG - 19.11.2003, 7 AZR 11/03" © JuraForum.de — 2003-2012
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