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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.10.2000, Aktenzeichen: 6 AZR 291/99 



BAG – Aktenzeichen: 6 AZR 291/99

Urteil vom 19.10.2000


Leitsatz:Eine Rationalisierungsmaßnahme führt zu einem Wechsel der Beschäftigung iSv. § 1 Abs. 1 Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987, wenn dem von der Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Arbeiter eine neue, andere Tätigkeit übertragen wird. Darauf, ob dies im Wege des Direktionsrechts erfolgt oder durch Änderungskündigung, kommt es nicht an (Aufgabe der Senatsrechtsprechung aus dem Urteil vom 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II Nr. 2).
Rechtsgebiete:TVG
Vorschriften:Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 1 Abs. 1, Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 1, Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 2, Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 3 Abs. 3, Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 6 Abs. 1, Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1987 § 6 Abs. 2,
Stichworte:Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage,
Verfahrensgang:ArbG Darmstadt 3 Ca 955/96
LAG Hessen 3 Sa 2437/97

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