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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.03.2002, Aktenzeichen: 9 AZR 29/01 

BAG – Aktenzeichen: 9 AZR 29/01

Urteil vom 19.03.2002


Leitsatz:Die Bestimmung in § 2 Abs. 1 TV Urlaubsgeld, die auf eine Vollbeschäftigung des Angestellten am 1. Juli eines jeden Jahres abstellt, verfolgt nicht das Ziel, das tarifliche Urlaubsgeld für vollbeschäftigte Angestellte zu kürzen, die am 1. Juli wegen Erziehungsurlaub vorübergehend ihre Arbeitszeit verringert haben.
Rechtsgebiete:TV Urlaubsgeld
Vorschriften:Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977 zuletzt geändert durch den 7. ÄndTV vom 26. Mai 1992 (TV Urlaubsgeld) § 1 Abs. 1 Unterabs. 1, Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte vom 16. März 1977 zuletzt geändert durch den 7. ÄndTV vom 26. Mai 1992 (TV Urlaubsgeld) § 2,
Stichworte:Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 19 Ca 36681/98 vom 06.01.2000
LAG Berlin 4 Sa 398/00 vom 18.10.2000

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