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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.02.2003, Aktenzeichen: 7 AZR 67/02 

BAG – Aktenzeichen: 7 AZR 67/02

Urteil vom 19.02.2003


Leitsatz:Übernimmt ein öffentlicher Arbeitgeber eine Gruppe befristet beschäftigter Arbeitnehmer in unbefristete Arbeitsverhältnisse, ohne seine eigenen, an Art. 33 Abs. 2 GG ausgerichteten Vorgaben für die Einstellung in den öffentlichen Dienst zu beachten, führt dies nicht zu einem Anspruch anderer befristet beschäftigter Arbeitnehmer, ebenfalls unter Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG unbefristet eingestellt zu werden.
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag, BGB § 242 Gleichbehandlung, GG Art. 33 Abs. 2,
Stichworte:Befristeter Arbeitsvertrag, Einstellungsanspruch,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal 2 Ca 885/01 vom 26.07.2001
LAG Düsseldorf 18 Sa 1266/01 vom 23.11.2001

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