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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.02.2002, Aktenzeichen: 3 AZR 299/01 



BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 299/01

Urteil vom 19.02.2002


Leitsatz:Der Vorstand des Bochumer Verbandes durfte für die Bergbauunternehmen und die übrigen Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Anpassungssätze beschließen. Nach dem bisherigen Sprachgebrauch des Bochumer Verbandes zählten Bergbauspezialunternehmen zu den übrigen Mitgliedsunternehmen. Allein durch ihre spätere Aufnahme in die Liste der Bergbauunternehmen konnte die für die Anpassungshöhe maßgebliche Branchenabgrenzung nicht geändert werden. Die abstrakten Einteilungskriterien mußten umformuliert werden und den neuen Branchenzuschnitt erkennen lassen.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1 Auslegung, BetrAVG § 1 Konditionenkartell, BetrAVG § 1 Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes,
Stichworte:Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung,
Verfahrensgang:ArbG Oberhausen 4 Ca 3048/99
LAG Düsseldorf 11 (4) Sa 1365/00

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