JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 19.02.2002, Aktenzeichen: 3 AZR 299/01
| Leitsatz: | Der Vorstand des Bochumer Verbandes durfte für die Bergbauunternehmen und die übrigen Mitgliedsunternehmen unterschiedliche Anpassungssätze beschließen. Nach dem bisherigen Sprachgebrauch des Bochumer Verbandes zählten Bergbauspezialunternehmen zu den übrigen Mitgliedsunternehmen. Allein durch ihre spätere Aufnahme in die Liste der Bergbauunternehmen konnte die für die Anpassungshöhe maßgebliche Branchenabgrenzung nicht geändert werden. Die abstrakten Einteilungskriterien mußten umformuliert werden und den neuen Branchenzuschnitt erkennen lassen. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 Auslegung, BetrAVG § 1 Konditionenkartell, BetrAVG § 1 Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes, |
| Stichworte: | Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Oberhausen 4 Ca 3048/99 LAG Düsseldorf 11 (4) Sa 1365/00 |
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"BAG - 19.02.2002, 3 AZR 299/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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