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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 6 AZR 529/04 

BAG – Aktenzeichen: 6 AZR 529/04

Urteil vom 19.01.2006


Leitsatz:Leistet eine Arbeitnehmerin durch eine Teilzeitvereinbarung einen Sanierungsbeitrag und soll sie bei Insolvenz für die letzten 12 Monate vor ihrem Ausscheiden bezüglich ihrer monatlichen Vergütung so gestellt werden, wie sie ohne diese Teilzeitvereinbarung gestanden hätte, wobei für diesen Zeitraum auch die volle Arbeitsleistung verlangt werden kann, so unterliegt diese Vereinbarung weder der Insolvenzanfechtung noch ist sie sittenwidrig. Die Vergütungsdifferenzen sind für die Zeit nach Insolvenzeröffnung Masseverbindlichkeiten.
Rechtsgebiete:InsO, BGB
Vorschriften:InsO § 42, InsO § 55, InsO § 108, InsO § 133, BGB § 133, BGB § 138, BGB § 157, BGB § 242, BGB § 611, BGB § 614 f.,
Stichworte:Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 18 Ca 17105/03 vom 08.06.2004
LAG Berlin 6 Sa 1315/04 vom 03.09.2004

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