JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 19.01.2006, Aktenzeichen: 6 AZR 529/04
| Leitsatz: | Leistet eine Arbeitnehmerin durch eine Teilzeitvereinbarung einen Sanierungsbeitrag und soll sie bei Insolvenz für die letzten 12 Monate vor ihrem Ausscheiden bezüglich ihrer monatlichen Vergütung so gestellt werden, wie sie ohne diese Teilzeitvereinbarung gestanden hätte, wobei für diesen Zeitraum auch die volle Arbeitsleistung verlangt werden kann, so unterliegt diese Vereinbarung weder der Insolvenzanfechtung noch ist sie sittenwidrig. Die Vergütungsdifferenzen sind für die Zeit nach Insolvenzeröffnung Masseverbindlichkeiten. |
| Rechtsgebiete: | InsO, BGB |
| Vorschriften: | InsO § 42, InsO § 55, InsO § 108, InsO § 133, BGB § 133, BGB § 138, BGB § 157, BGB § 242, BGB § 611, BGB § 614 f., |
| Stichworte: | Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz, |
| Verfahrensgang: | ArbG Berlin 18 Ca 17105/03 vom 08.06.2004 LAG Berlin 6 Sa 1315/04 vom 03.09.2004 |
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