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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 19.01.2000, Aktenzeichen: 5 AZR 685/98 

BAG – Aktenzeichen: 5 AZR 685/98

Urteil vom 19.01.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers besteht während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, wenn diese von einem sozialen Leistungsträger bewilligt worden ist und in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt wird.

2. Die stationäre Durchführung setzt voraus, daß in der Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Unterbringung, Verpflegung und medizinische Anwendung erbracht werden. Die tatsächliche Durchführung der Maßnahme muß zu einer maßgeblichen Gestaltung der Lebensführung des Arbeitnehmers während seines Aufenthalts in der Einrichtung geführt haben.

Aktenzeichen: 5 AZR 685/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 19. Januar 2000
- 5 AZR 685/98 -

I. Arbeitsgericht
Saarbrücken
- 4 A Ca 2130/96 -
Urteil vom 17. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Saarland
- 2 Sa 32/98 -
Urteil vom 24. Juni 1998
Rechtsgebiete:EFZG, SGB V, EG-Verordnung Nr. 1408/71
Vorschriften:EFZG § 9, EFZG § 3, SGB V § 107 Abs. 2, EG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 3, EG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 19,
Stichworte:Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation,

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