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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 18.10.2006, Aktenzeichen: 2 AZR 563/05 

BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 563/05

Urteil vom 18.10.2006


Leitsatz:1. Ein Kündigungsschutzrechtsstreit wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, weil eine Kündigungsschutzklage immer die Insolvenzmasse betrifft, da sie den Weg für vermögensrechtliche Ansprüche ebnet.

2. Betrifft eine Bestandsschutzstreitigkeit (Einhaltung der Kündigungsfrist) lediglich einen Zeitraum vor Insolvenzeröffnung, so kann der Rechtsstreit nur nach Durchführung des insolvenzrechtlichen Feststellungsverfahrens wieder aufgenommen werden.
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Vorschriften:ZPO § 240 Satz 1, InsO § 54, InsO § 55, InsO § 80, InsO § 86 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 87, InsO § 179 Abs. 2, InsO § 180 Abs. 2, InsO § 185 Satz 2,
Stichworte:Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen Insolvenzeröffnung,
Verfahrensgang:ArbG Zwickau 4 Ca 3992/02 vom 09.07.2003
Sächsisches LAG 6 Sa 1054/03 vom 11.11.2004

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