JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 18.03.2009, Aktenzeichen: 4 AZR 79/08
| Leitsatz: | Durch einen Fachhochschulabschluss wird das Tatbestandsmerkmal einer "abgeschlossenen Hochschulausbildung" iSv. Abschn. B Nr. 3 der Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst (Bundeswehrfachschulen, Grenzschutzfachschulen) des Bundes erfüllt. |
| Rechtsgebiete: | Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst |
| Vorschriften: | Richtlinien über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte im Fachschuldienst (Bundeswehrfachschulen, Grenzschutzfachschulen) des Bundes Abschn. B Nr. 3 (VergGr. IIb BAT), |
| Stichworte: | Eingruppierung einer Lehrkraft an einer Bundeswehrfachschule, |
| Verfahrensgang: | LAG Köln, 11 Sa 815/07 vom 14.12.2007 ArbG Bonn, 5 (3) Ca 2544/06 vom 21.02.2007 |
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