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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 18.02.2003, Aktenzeichen: 3 AZR 81/02 



BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 81/02

Urteil vom 18.02.2003


Leitsatz:Erhalten Empfänger von betrieblichen Versorgungsleistungen "ein Weihnachtsgeld in Höhe ihrer Bruttoversorgungsbezüge" eines Bezugsmonats, handelt es sich regelmäßig auch insoweit um eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung. Eine entsprechende Regelung in einer Betriebsvereinbarung ist nach den für eine Rechtskontrolle ablösender Neuregelungen entwickelten Grundsätzen gegen eine Verschlechterung geschützt.
Rechtsgebiete:BetrAVG, Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung (NW)
Vorschriften:BetrAVG § 1 Ablösung, BetrAVG § 2, BetrAVG § 16, Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung (NW) § 6,
Stichworte:Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes",
Verfahrensgang:ArbG Köln 16 Ca 3154/94 vom 01.04.1997
LAG Köln 7 (4) Sa 957/97 vom 10.10.2001

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