JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 5 AZR 644/00
| Leitsatz: | Der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, muß im einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dem Arbeitgeber obliegt, dem Vortrag substantiiert entgegenzutreten. Diese gestufte Darlegungs- und Beweislast besteht auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz nicht am Ort der Betriebsstätte hat. |
| Rechtsgebiete: | TVG |
| Vorschriften: | TVG § 4 Ausschlußfristen, |
| Stichworte: | Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist, |
| Verfahrensgang: | ArbG Frankfurt am Main 9 Ca 2058/97 LAG Hessen 5 Sa 903/99 |
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