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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 17.04.2002, Aktenzeichen: 5 AZR 2/01 



BAG – Aktenzeichen: 5 AZR 2/01

Urteil vom 17.04.2002


Leitsatz:Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß einer bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, läßt dies den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts unberührt, wenn der Arbeitgeber mit der bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit sicher rechnen muß.
Rechtsgebiete:EFZG
Vorschriften:EFZG § 3, EFZG § 4, EFZG § 8,
Stichworte:Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 35 Ca 36676/99
LAG Berlin 3 Sa 1652/00

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