JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 17.02.1998, Aktenzeichen: 9 AZR 130/97
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine dringende ärztliche Empfehlung zum Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen Gründen berechtigt den Arbeitgeber regelmäßig, dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen; die Versetzung ist wirksam, wenn sie von den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen gedeckt ist und die nach § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. 2. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Arbeitsleistung des arbeitswilligen und arbeitsfähigen Arbeitnehmers abzulehnen und die Zahlung des Arbeitsentgelts einzustellen, wenn der Arbeitnehmer eine ärztliche Empfehlung zum Wechsel des Arbeitsplatzes vorlegt. Aktenzeichen: 9 AZR 130/97 Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 17. Februar 1998 - 9 AZR 130/97 - I. Arbeitsgericht Minden Urteil vom 22. September 1994 - 2 Ca 1166/93 - II. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 31. Januar 1997 - 5 Sa 2204/96 - |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 293 ff., BGB § 615, BGB § 618, |
| Stichworte: | Ärztliche Empfehlung zum Wechsel des Arbeitsplatzes, |
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