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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 15.08.2006, Aktenzeichen: 9 AZR 8/06 



BAG – Aktenzeichen: 9 AZR 8/06

Urteil vom 15.08.2006


Leitsatz:§ 9 TzBfG begründet unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vorausgesetzt wird insbesondere, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit der vom Arbeitnehmer gewünschten längeren Arbeitszeit zu besetzen hat. Das Organisationsermessen des Arbeitgebers über das Zeitkontingent des Arbeitsplatzes wird durch arbeitsplatzbezogene Merkmale begrenzt.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8, TzBfG § 9,
Stichworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Leipzig 2 Ca 3742/04 vom 20.10.2004
Sächsisches LAG 7 Sa 958/04 vom 09.08.2005

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