JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 15.04.2003, Aktenzeichen: 9 AZR 548/01
| Leitsatz: | 1. § 2 Satz 2 TV Urlaubsgeld Ang-O, wonach Teilzeitbeschäftigte als Urlaubsgeld nur den Teil erhalten, der dem Maß ihrer Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten entspricht, verstößt nicht gegen § 2 Abs. 1 BeschFG 1985. 2. Da das tarifliche Urlaubsgeld des Öffentlichen Dienstes auch die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt, ist es zulässig, es anteilig entsprechend dem zeitlichen Umfang der Arbeitsleistung zu bemessen. |
| Rechtsgebiete: | Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte-Ost, BeschFG 1985, BGB |
| Vorschriften: | Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte-Ost § 2, Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte-Ost § 1, BeschFG 1985 § 2 Abs. 1, BGB § 134, |
| Stichworte: | Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Gera 5 Ca 408/2000 vom 24.08.2000 LAG Thüringen 6 Sa 452/2000 vom 18.07.2001 |
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"BAG - 15.04.2003, 9 AZR 548/01" © JuraForum.de — 2003-2012
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