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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 14.12.1999, Aktenzeichen: 3 AZR 684/98 

BAG – Aktenzeichen: 3 AZR 684/98

Urteil vom 14.12.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1. Für die Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter gelten die nicht zur Disposition der Vertragspartner stehenden Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 BetrAVG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu IV 2 der Gründe mwN). Soweit die Berechnungsregel des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BetrAVG jedoch - wie bei der Dauer des Arbeitsverhältnisses - an vertragliche Vereinbarungen anknüpft, sind sie auch vom Pensions-Sicherungs-Verein zu beachten.

2. Eine feste Altersgrenze legt den Zeitpunkt fest, bis zu dem das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll. Anläßlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines Versorgungsfalls kann die feste Altersgrenze nicht mehr herabgesetzt werden.

Aktenzeichen: 3 AZR 684/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 14. Dezember 1999
- 3 AZR 684/98 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 17 Ca 10578/96 -
Urteil vom 24. Juni 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 11 Sa 1374/97 -
Urteil vom 24. Juli 1998
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 7 Abs. 2, BetrAVG § 2 Abs. 1,
Stichworte:Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter,

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