JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 14.12.1999, Aktenzeichen: 3 AZR 684/98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Für die Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter gelten die nicht zur Disposition der Vertragspartner stehenden Berechnungsgrundsätze des § 7 Abs. 2 BetrAVG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BAG 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu IV 2 der Gründe mwN). Soweit die Berechnungsregel des § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BetrAVG jedoch - wie bei der Dauer des Arbeitsverhältnisses - an vertragliche Vereinbarungen anknüpft, sind sie auch vom Pensions-Sicherungs-Verein zu beachten. 2. Eine feste Altersgrenze legt den Zeitpunkt fest, bis zu dem das Arbeitsverhältnis fortbestehen soll. Anläßlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt eines Versorgungsfalls kann die feste Altersgrenze nicht mehr herabgesetzt werden. Aktenzeichen: 3 AZR 684/98 Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 14. Dezember 1999 - 3 AZR 684/98 - I. Arbeitsgericht Köln - 17 Ca 10578/96 - Urteil vom 24. Juni 1996 II. Landesarbeitsgericht Köln - 11 Sa 1374/97 - Urteil vom 24. Juli 1998 |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 7 Abs. 2, BetrAVG § 2 Abs. 1, |
| Stichworte: | Insolvenzsicherung der Versorgungsanwärter, |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 14.12.1999, Aktenzeichen: 3 AZR 684/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "BAG - 14.12.1999, 3 AZR 684/98" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum