JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 10 AZR 76/01
| Leitsatz: | Ein Betrieb zur industriellen Produktion feiner Backwaren, deren handwerkliche Herstellung sowohl zum Berufsbild des Bäckerhandwerks als auch zu dem des Konditorenhandwerks gehören würde, wird vom fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie dann erfaßt, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Arbeitsabläufe überwiegend Fachleuten des Bäckereigewerbes übertragen ist. |
| Rechtsgebiete: | Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse |
| Vorschriften: | Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie in der Fassung vom 28. Juni 1996 § 1, |
| Stichworte: | ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie - industrielle Herstellung von feinen Backwaren, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 12 Ca 244/00 LAG Düsseldorf 4 Sa 1133/00 |
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