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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 14.11.2001, Aktenzeichen: 10 AZR 238/01 



BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 238/01

Urteil vom 14.11.2001


Leitsatz:Bestimmt ein Tarifvertrag, daß ein Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung besteht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund betriebsbedingter Kündigung in der zweiten Kalenderjahreshälfte endet, kann diese Regelung dahingehend ausgelegt werden, daß ein Anspruch auch dann besteht, wenn die betriebsbedingte Kündigung erst im Folgejahr zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.
Rechtsgebiete:BGB, TVG
Vorschriften:BGB § 611 Gratifikation, Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen der Textilindustrie Baden-Württemberg idF vom 26. Mai 1999 § 2 Abs. 2, Tarifvertrag über Jahressonderzahlungen der Textilindustrie Baden-Württemberg idF vom 26. Mai 1999 § 2 Abs. 5,
Stichworte:Jahressonderzahlung - betriebsbedingte Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Karlsruhe 9 Ca 38/00
LAG Baden-Württemberg (Mannheim) 12 Sa 77/00

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