JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 14.06.2006, Aktenzeichen: 5 AZR 592/05
| Leitsatz: | In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Vorschriften: | ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3, |
| Stichworte: | GmbH-Geschäftsführer, Ruhendes Arbeitsverhältnis, |
| Verfahrensgang: | ArbG Offenbach 6 Ca 15/03 vom 24.02.2004 Hessisches LAG 17 Sa 1251/04 vom 10.06.2005 |
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