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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 12.12.2001, Aktenzeichen: 5 AZR 238/00 

BAG – Aktenzeichen: 5 AZR 238/00

Urteil vom 12.12.2001


Leitsatz:Erhalten Arbeitnehmer nach einer tariflichen Regelung "im Anschluß an die gesetzliche Gehaltsfortzahlung während der ersten sechs Wochen einer Erkrankung", "wenn sie dem Betrieb mindestens fünf Jahre angehören, den Unterschiedsbetrag zwischen ihrem Nettogehalt und dem Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung" auf die Dauer von höchstens sieben Wochen, ist Anspruchsvoraussetzung die Erfüllung der fünfjährigen Betriebszugehörigkeit bei Ablauf der sechswöchigen Gehaltsfortzahlung.
Rechtsgebiete:TVG
Vorschriften:TVG § 1 Auslegung,
Stichworte:Zuschuß zum Krankengeld - Betriebszugehörigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Frankfurt am Main 6 Ca 2345/98
LAG Hessen 1 Sa 310/99

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