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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 12.12.2000, Aktenzeichen: 9 AZR 706/99 

BAG – Aktenzeichen: 9 AZR 706/99

Urteil vom 12.12.2000


Leitsatz:Nach § 2 Abs. 3 TV ATZ, kann ein Arbeitgeber die Vereinbarung eines Teilzeitarbeitsvertrages aus dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen. Diese Bestimmung ist auf Arbeitnehmer nicht anzuwenden, die zwar das 55. aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgebiete:TV ATZ, BGB
Vorschriften:Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (im öffentlichen Dienst) vom 5. Mai 1998 (TV ATZ), BGB § 315,
Stichworte:Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 6 Ca 602/99
LAG Köln 2 Sa 698/99

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