JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 12.11.1998, Aktenzeichen: 2 AZR 91/98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen einzelner Arbeitnehmer besteht (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG), ist auf die wirtschaftliche Situation des Gesamtbetriebes und nicht nur die eines unselbständigen Betriebsteils abzustellen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung: BAG Urteile vom 11. Oktober 1989 - 2 AZR 61/89 - AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 20. August 1998 - 2 AZR 84/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). 2. Die Unrentabilität einer unselbständigen Betriebsabteilung stellt dann ein dringendes betriebliches Erfordernis dar, wenn sie auf das wirtschaftliche Ergebnis des Gesamtbetriebes durchschlägt und ohne Anpassung der Personalkosten Beendigungskündigungen nicht zu vermeiden wären. 3. Eine betriebsbedingte Änderungskündigung, die eine sonst erforderlich werdende Beendigungskündigung - z.B. wegen Stillegung des Gesamtbetriebes oder einer Betriebsabteilung - vermeidet, ist grundsätzlich möglich. Die Anforderungen an eine solche Änderungskündigung sind nicht geringer anzusetzen als die Anforderungen an eine Beendigungskündigung wegen beabsichtigter (Teil-) Betriebsstillegung. Aktenzeichen: 2 AZR 91/98 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - I. Arbeitsgericht Berlin - 36 Ca 28236/96 - Urteil vom 24. Januar 1997 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 76/97 - Urteil vom 19. August 1997 |
| Rechtsgebiete: | KSchG, SGB III |
| Vorschriften: | KSchG § 2, KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 1 Abs. 5, SGB III § 2 Abs. 1 Satz 2, |
| Stichworte: | Änderungskündigung, |
Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 12.11.1998, Aktenzeichen: 2 AZR 91/98 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"BAG - 12.11.1998, 2 AZR 91/98" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum