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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 12.03.2008, Aktenzeichen: 4 AZR 93/07 



BAG – Aktenzeichen: 4 AZR 93/07

Urteil vom 12.03.2008


Leitsatz:Die nach den Lehrerrichtlinien-O der TdL gebotene Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrern schließt die Anwendung einer Tarifautomatik bei den angestellten Lehrern aus. Vielmehr sind sowohl bei einer Höhergruppierung als auch bei einer Herabgruppierung die Voraussetzungen zu beachten, unter denen entsprechende einseitige Maßnahmen dem Dienstherrn auch bei Beamten möglich wären.
Rechtsgebiete:BAT-O, BBesG, BBesO, Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Vorschriften:BAT-O § 11, BAT-O § 70, BAT-O Anl. 1a VergGr. IIa, BBesG § 13, BBesG § 19, BBesO A BesGr. A 13, Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) Abschn. A Nr. 1,
Stichworte:Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl,
Verfahrensgang:ArbG Dresden, 4 Ca 7585/02 vom 24.06.2003
Sächsisches LAG, 5 (10) Sa 1000/03 vom 10.03.2006

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