JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 12.01.2000, Aktenzeichen: 10 AZR 930/98
| Leitsatz: | Leitsätze: Eine Angestellte, die Anspruch auf eine Zuwendung nach dem Zuwendungs-TV hat, behält diesen Anspruch, der entsprechend ihrem vor Antritt des Erziehungsurlaubs erzielten Verdienst zu errechnen ist, auch dann, wenn sie während des Erziehungsurlaubs bei demselben Arbeitgeber eine erziehungsurlaubsunschädliche Teilzeittätigkeit mit entsprechend verringerter Arbeitsvergütung ausübt. Hinweise des Senats: Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 24. Februar 1999 - 10 AZR 5/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 21. Aktenzeichen: 10 AZR 930/98 Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 12. Januar 2000 - 10 AZR 930/98 - I. Arbeitsgericht Lingen - 1 Ca 110/97 - Urteil vom 13. Januar 1998 II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 11 Sa 650/98 - Urteil vom 22. Juni 1998 |
| Rechtsgebiete: | BAT, Zuwendungs-TV |
| Vorschriften: | BAT § 22, BAT § 23 Zuwendungs-TV, Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) § 1, Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) § 2, Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) § 3, |
| Stichworte: | Zuwendung während des Erziehungsurlaubs bei Teilzeittätigkeit, |
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