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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 11.03.1998, Aktenzeichen: 10 AZR 313/97 

BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 313/97

Urteil vom 11.03.1998


Leitsatz:Leitsätze:

1.a) Mit der arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer bestimmten Fallgruppe des Erfüllererlasses (auch in Verbindung mit einer Vergütungsgruppe) legen die Arbeitsvertragsparteien die vertragsgemäße Tätigkeit fest.

b) Diese arbeitsvertragliche Festlegung wird nicht durch eine zwar mit dem unmittelbaren Vorgesetzten, aber ohne Kenntnis der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit geändert (BAG Urteil vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

2. Für die Beurteilung der "überwiegenden Verwendung" im Sinne des Erfüllererlasses ist auf die Pflichtstunden des angestellten Lehrers abzustellen.

Aktenzeichen: 10 AZR 313/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 11. März 1998
- 10 AZR 313/97 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 1 Ca 3655/96 -
Urteil vom 05. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 4 Sa 1810/96 -
Urteil vom 12. März 1997
Rechtsgebiete:BAT, Erfüllerlaß NRW, BGB
Vorschriften:BAT § 22 Lehrer, BAT § 23 Lehrer, Runderlaß des Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis (Erfüllererlaß) vom 16. November 1981 Ziff. 2.2, 6.1, 6.2, BGB § 133, BGB § 157,
Stichworte:Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule,

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