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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 11.02.2004, Aktenzeichen: 7 AZR 362/03 



BAG – Aktenzeichen: 7 AZR 362/03

Urteil vom 11.02.2004


Leitsatz:Der Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an Arbeitskräften ist auch dann gegeben, wenn einem Maßnahmeträger die Erledigung staatlicher Daueraufgaben vertraglich übertragen wird und feststeht, dass Anschlussmaßnahmen erst nach einer vielwöchigen Unterbrechung in Betracht kommen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag,
Stichworte:Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers,
Verfahrensgang:ArbG Berlin 91 Ca 30674/01 vom 01.03.2002
LAG Berlin 5 Sa 829/02 vom 07.01.2003

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