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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 10.12.2002, Aktenzeichen: 1 AZR 96/02 



BAG – Aktenzeichen: 1 AZR 96/02

Urteil vom 10.12.2002


Leitsatz:1. Ein Streik ist nicht allein deshalb rechtswidrig, weil gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber ein Firmentarifvertrag erzwungen werden soll.

2. Erkennbar abschließende verbandstarifliche Kündigungsschutzbestimmungen stehen während der tarifvertraglichen Laufzeit grundsätzlich der streikweisen Durchsetzung eines weitergehenden Kündigungsschutzes in einem Firmentarifvertrag mit einem verbandsangehörigen Arbeitgeber entgegen.

3. Ein Arbeitgeber kann sich nicht rechtswirksam gegenüber einer Gewerkschaft zur dauerhaften Beibehaltung seiner Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband verpflichten.

4. In einem Tarifvertrag kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, den tariflichen Kündigungsschutz mit den Arbeitnehmern auch einzelvertraglich zu vereinbaren.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 9 Arbeitskampf,
Stichworte:Streik um Firmentarifvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 3 Ca 2135/00 vom 17.05.2001
LAG Köln 5 Sa 816/01 vom 21.11.2001

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