JuraForum.de > Urteile > BAG > Urteil vom 10.12.1998, Aktenzeichen: 8 AZR 676/97
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit ist anzunehmen, wenn der neue Auftragnehmer nicht nur die betreffende Tätigkeit weiterführt, sondern aufgrund eigenen Willensentschlusses einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals übernimmt, weil die Arbeitnehmer in der Lage sind, den Neuauftrag wie bisher auszuführen. 2. Hält der neue Auftragnehmer die frühere Arbeitsorganisation nicht aufrecht und stellen die Arbeitsplätze keine hohen Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitnehmer, genügt ein Anteil von 75 % der früheren Beschäftigten nicht, um die Übernahme der Hauptbelegschaft feststellen zu können. Aktenzeichen: 8 AZR 676/97 Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 676/97 - I. Arbeitsgericht Bonn - 1 Ca 243/96 - Urteil vom 09. Mai 1996 II. Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 747/96 - Urteil vom 27. Mai 1997 |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG |
| Vorschriften: | BGB § 613 a, BGB § 622 Abs. 3, KSchG § 1, |
| Stichworte: | Betriebsübergang bei Auftragsnachfolge, |
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