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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 10.12.1997, Aktenzeichen: 4 AZR 264/96 

BAG – Aktenzeichen: 4 AZR 264/96

Urteil vom 10.12.1997


Leitsatz:Leitsätze:

1. Richtet sich die Vergütung des Arbeitnehmers nach einer Vergütungsordnung, muß diese für die Prüfung, ob sie eine gegen das Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen verstoßende Regelung enthält, in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

2. Eine mittelbare Entgeltdiskriminierung von Sozialarbeitern durch die Vergütungsordnung zum BAT kann danach nicht aus dem Vergleich der für ihre Eingruppierung geltenden speziellen Tätigkeitsmerkmale mit denjenigen für Technische Angestellte abgeleitet werden; vergleichend zu betrachten sind vielmehr auch alle übrigen Tätigkeitsmerkmale für Angestellte anderer Berufe mit Fachhochschulabschluß und entsprechender Tätigkeit.

3. Rügt ein Kläger den Verstoß einer Vergütungsordnung gegen das Lohngleichheitsgebot, ohne diesen substantiiert zu begründen, kann sich die gerichtliche Prüfung darauf beschränken, ob für die Berechtigung des gerügten Verstoßes greifbare Anhaltspunkte bestehen.

4. Für eine mittelbare Entgeltdiskriminierung der Sozialarbeiter durch die Vergütungsordnung zum BAT bestehen keine solchen greifbaren Anhaltspunkte; dies ergibt bereits der Vergleich der für sie geltenden speziellen Tätigkeitsmerkmale mit den allgemeinen Merkmalen der Vergütungsordnung, nach denen eine Vielzahl von Angestellten mit Fachhochschulabschluß und entsprechender Tätigkeit eingruppiert ist.

Aktenzeichen: 4 AZR 264/96
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 10. Dezember 1997
- 4 AZR 264/96 -

I. Arbeitsgericht
Siegburg
Urteil vom 21. Juni 1995
- 3 Ca 704/92 -

II. Landesarbeitsgericht
Köln
Urteil vom 11. Januar 1996
- 6 Sa 901/95 -
Rechtsgebiete:BGB, EWG-Vertrag, EWG-Richtlinie
Vorschriften:BGB § 612 Abs. 3, EWG-Vertrag Art. 119, EWG-Richtlinie Nr. 75/117 Art. 1, Anl. 1 a zum BAT/VKA, Allgemeine Merkmale sowie Tätigkeitsmerkmale für Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und Technische Angestellte der VergGr. V b bis II,
Stichworte:Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung,

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