Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 09.11.2006, Aktenzeichen: 2 AZR 812/05 

BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 812/05

Urteil vom 09.11.2006


Leitsatz:1. Nimmt der Arbeitgeber die Sozialauswahl allein durch Vollzug eines zulässigen Punktesystems vor, so kann er auf die Rüge nicht ordnungsgemäßer Sozialauswahl mit Erfolg einwenden, der gerügte Auswahlfehler habe sich auf die Kündigungsentscheidung nicht ausgewirkt, weil der Arbeitnehmer nach der Punktetabelle ungeachtet des Auswahlfehlers zur Kündigung angestanden hätte (Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung, vgl. BAG 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80; 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34).

2. Ein Punktesystem zur Gewichtung der Sozialdaten muss nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung keine individuelle Abschlussprüfung vorsehen.

3. Die ordnungsgemäße Durchführung des nach § 95 Abs. 1 BetrVG für das Punktesystem erforderlichen Mitbestimmungsverfahrens ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung, die unter Anwendung des Systems erfolgt ist.
Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 3, BetrVG § 95,
Stichworte:Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punktesystem,
Verfahrensgang:ArbG Ludwigshafen 5 Ca 485/04 vom 08.09.2004LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 893/04 vom 28.07.2005
Für die amtliche Sammlung: ja

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 09.11.2006, Aktenzeichen: 2 AZR 812/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 09.11.2006, 2 AZR 812/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum