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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 06.07.2000, Aktenzeichen: 2 AZR 543/99 

BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 543/99

Urteil vom 06.07.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Bei der Neueinstellung in den öffentlichen Dienst darf der öffentliche Arbeitgeber den Bewerber dann nach vor 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) fragen, wenn diese Tätigkeiten besonders schwer wiegen.

2. Die wahrheitswidrige Beantwortung dieser Frage kann unter Umständen die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB rechtfertigen (im Anschluß an Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB §123 Nr. 49).

3. Eine arglistige Täuschung kann auch darin liegen, daß der Arbeitnehmer, der mit einer berechtigten Frage des öffentlichen Arbeitgebers nach einer Tätigkeit für das MfS rechnet, unaufgefordert bei seiner Bewerbung versichert (im Fall: "an Eides Statt"), er sei nicht für das MfS tätig gewesen.

Aktenzeichen: 2 AZR 543/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat
Urteil vom 6. Juli 2000
- 2 AZR 543/99 -

I. Arbeitsgericht
Urteil vom 9. Juni 1998
Dresden
- 11 Ca 12418/97 -

II. Sächsisches
Urteil vom 21. April 1999
Landesarbeitsgericht
- 10 Sa 840/98 -
Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Vorschriften:BGB § 123, KSchG § 1 Abs. 2,
Stichworte:Anfechtung, Kündigung, MfS-Tätigkeit,

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