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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 2 AZR 571/01 

BAG – Aktenzeichen: 2 AZR 571/01

Urteil vom 05.12.2002


Leitsatz:Die Stillegung des Betriebes stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis dar, das nach § 1 Abs. 2 KSchG die Kündigung eines Arbeitnehmers, mit dem Block-Altersteilzeit vereinbart ist und der sich bereits in der Freistellungsphase befindet, sozial rechtfertigen kann. Dies gilt auch für eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter.
Rechtsgebiete:KSchG, InsO
Vorschriften:KSchG § 1 Abs. 2, InsO § 113,
Stichworte:Altersteilzeit, betriebsbedingte Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 2 Ca 571/00 vom 31.01.2001
LAG Niedersachsen 13 Sa 635/01 vom 11.09.2001

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