Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 05.09.2002, Aktenzeichen: 9 AZR 236/01 

BAG – Aktenzeichen: 9 AZR 236/01

Urteil vom 05.09.2002


Leitsatz:Nach § 6 Ziff. 18 d MTP ist eine "tarifliche Besserstellung", die "in" den Urlaub fällt, vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an bei der Berechnung der Urlaubsvergütung zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt auch für tarifliche Lohnerhöhungen, die vor Urlaubsantritt wirksam geworden sind. Die infolge des Urlaubs ausfallenden Stunden sind dann insgesamt mit dem erhöhten Tariflohn zu vergüten.
Rechtsgebiete:MTP, BUrlG
Vorschriften:MTP § 6, BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 2,
Stichworte:Urlaubsentgelt - Tariflohnerhöhung,
Verfahrensgang:ArbG Bielefeld 5 Ca 245/00 vom 30.05.2000
LAG Hamm 11 Sa 1140/00 vom 20.02.2001

Volltext

Um den Volltext vom BAG – Urteil vom 05.09.2002, Aktenzeichen: 9 AZR 236/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "BAG - 05.09.2002, 9 AZR 236/01" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum