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JuraForum.deUrteileBAGUrteil vom 05.04.2000, Aktenzeichen: 10 AZR 257/99 

BAG – Aktenzeichen: 10 AZR 257/99

Urteil vom 05.04.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1. Bestimmt ein Tarifvertrag, daß eine Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen "in voller Höhe" zurückzuzahlen ist, umfaßt die Rückzahlungsverpflichtung auch die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.

2. Für eine Zug um Zug Verurteilung zur Rückzahlung gegen die Abgabe einer Erklärung des Arbeitgebers, einen möglichen Steuernachteil des Arbeitnehmers zu ersetzen, besteht dann keine Rechtsgrundlage.

Aktenzeichen: 10 AZR 257/99
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 5. April 2000
- 10 AZR 257/99 -

I. Arbeitsgericht Urteil vom 26. Januar 1998
Berlin - 93 Ca 42321/97 -

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 15. Januar 1999
Berlin - 8 Sa 87/98 -
Rechtsgebiete:TV- ZuwendungAngO, EStG, BGB
Vorschriften:TV- ZuwendungAngO § 1 Abs. 5, EStG § 3, EStG § 38 Abs. 2, BGB § 273 Abs. 1, BGB § 274 Abs. 1,
Stichworte:Rückzahlung einer Zuwendung - Lohnsteuer,

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